Aufruf zum #MFA-Warnstreik am 8. Februar 2024



Im Rahmen der laufenden MFA-Tarifverhandlungen ruft der Verband medizinischer Fachbe-rufe e.V. (vmf) auf Grundlage der Streikrichtlinien bundesweit alle Medizinischen Fachange-stellten und Arzthelfer*innen, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind, zu einem ganztägigen Warnstreik am 8. Februar 2024 auf.
Dieser Aufruf richtet sich auch an Beschäftigte in den niedergelassenen Arztpraxen, die im Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten arbeiten, sowie an Auszubildende und Fortge-bildete in diesem Beruf.
Als gewerkschaftliche Vertretung der Beschäftigten fordert der vmf:

  • ein Einstiegsgehalt von 17,00 Euro pro Stunde rückwirkend zum 1. Januar 2024 bei un-veränderter Struktur der Zuschläge in den Tätigkeitsgruppen II bis VI, in denen Fortbil-dung und die Übernahme von mehr Verantwortung mit Zuschlägen von 7,5 bis 45 Pro-zent honoriert wird. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von insgesamt 14,6 Prozent über alle Berufsjahr- und Tätigkeitsgruppen.
  • eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 Euro für alle Medizinischen Fachangestellten und Arzthelfer*innen sowie 1.000 Euro für Auszubildende.
  • die Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 4,9 bis 5,1 Prozent rückwirkend zum 1. Ja-nuar 2024.
  • die Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung von 70 auf 75 Prozent ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit im Jahr 2024
    Handlungsbedarf besteht bei der Erweiterung der Tarifbindung, indem mehr Praxisinhaber der AAA als Arbeitgeberverband beitreten oder Haustarifverträge mit dem vmf abschließen.
    Das Angebot der AAA sieht ein zu niedriges Einstiegsgehalt vor, außerdem sollen die Zu-schläge in den Tätigkeitsgruppen reduziert werden, sodass MFA im 17. Berufsjahr in der höchsten Tätigkeitsgruppe nur eine geringe Steigerung von 0,1 Prozent erhalten. Die Arbeit-geberseite lehnt in diesem Zusammenhang eine Besitzstandsregelung bei den Zuschlägen für die Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits in der höheren Tätigkeitsgruppe befinden, ab. Ebenso will sie weder eine Inflationsausgleichsprämie zahlen noch die Sonderzahlung erhöhen. Nach zwei Jahren Reallohnverlust ist es jetzt dringend notwendig, ein deutliches Signal an unseren Tarifpartner zu senden.
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    Wichtiger Hinweis an alle Teilnehmenden am Warnstreik:
    Wenn Sie am Donnerstag, dem 8. Februar 2024, Ihre Arbeit nie-derlegen, verweisen Sie beim Arbeitgeber auf diesen Streikaufruf. Damit zeigen Sie der Arbeitgeberseite deutlich, dass Sie dem ge-werkschaftlichen Streikaufruf folgen wollen und die Verweigerung der Arbeitsleistung nicht aus anderen Gründen erfolgt.
    Wer arbeitsunfähig krank oder in Urlaub ist und seine Streikteilnahme bekunden will, muss dies durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der Arbeitgeberseite tun.
    Organisatorische Hinweise:
    Jede bzw. jeder MFA kann an dem Streik teilnehmen und dies dem Arbeitgeber deutlich ma-chen. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Sie können auch vor der Praxis oder an einem an-deren Ort Ihre Solidarität zeigen. Auch im Home-Office kann die Arbeit niedergelegt werden.
    Als vmf-Mitglied bitte unbedingt Ihre Streikteilnahme in dem entsprechenden Anmeldetool an-zeigen, denn der Antrag auf Streikunterstützung ist gekoppelt an die Anmeldung der Teil-nahme am Warnstreik.
    Zentrale Kundgebung
    Die zentrale Kundgebung zum Warnstreik findet am 8. Februar 2024 von 9.30 bis 11.30 Uhr auf dem Herbert-Lewin-Platz in Berlin vor der Bundesärztekammer statt. Dort beginnt um 11.00 Uhr die 4. Verhandlungsrunde zwischen der Arbeitsgemeingemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf)